Gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes Waldshut-Tiengen sind wir als gemeinnütziger Verein anerkannt. Ihre Spende an uns können Sie somit bei Ihrer Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer steuerlich geltend machen. Bis zum Betrag von € 300,- genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt in der Regel der Kontoauszug oder die Buchungsbestätigung. Im Bedarfsfall stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus. Vielen Dank für Ihre Spende.